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Berlin: Hausdurchsuchung bei 6. Jähriger wegen „Likes“Von Cantaloop Eine kleine, fast schon unscheinbare Nachricht zum Thema „Hasspostings“ in den Lokalnachrichten, die aber in hohem Maße „sozialen Sprengstoff“ in sich birgt. Wie man den Meldungen von rbb 2. Berlin entnehmen kann, wurde eine 6. Frau vom Amtsgericht Tiergarten zu einer nicht unerheblichen Geldstrafe verurteilt, aufgrund eines von ihr „gelikten“ Fotos in den bekannten sozialen Netzwerken, unter dem sich eine längere Kommentar- Reihe mit teilweise „menschenfeindlichem“ Charakter befand.

Es ging, wie man sich schon unschwer denken kann, um das Thema „Flüchtlinge“. Auf die maßgeblich menschenverachtenden Äußerungen wird indes nicht näher eingegangen – weder seitens des Gerichtes noch der empörten Medien.
Diese Anmerkungen seien angeblich allesamt „furchtbar schlimm“ gewesen. Und – last but not least; dieses Vergehen veranlasste die Polizei sogar dazu, die Wohnung der Seniorin zu durchsuchen(!). Wir fassen also zusammen; alleine das „Liken“ eines Bildes unter dessen weiteren Kommentarspalten mutmaßlich „Fremdenhass“ implizit sein kann, veranlasst das Amtsgericht Berliner Mitte nicht nur eine deftige Geldstrafe zu verhängen, sondern auch noch gleich die Wohnung einer bis dato vollkommen unbescholtenen Seniorin, die im Übrigen von der BZ mit Name und Wohnort genannt wird, zu durchsuchen.
Sie wurde offenbar von privaten Facebook- Blockwarten wegen Volksverhetzung angezeigt und weiß jetzt sicherlich ganz genau, wie es sich anfühlt, als Schwerverbrecher behandelt zu werden. Zitat BZ: Die Angeklagte: „Es war doch nur ein Foto, das ich da gelikt habe. Der Text dazu war nicht von mir. Ich hatte den nicht mal richtig gelesen?…“Die Zeilen, die die Sekretärin verbreitete, hatten allerschlimmste Drohungen und Beleidigungen zum Inhalt. Was halten Sie von Flüchtlingen?“ – „Abstand!“, war noch die harmloseste Passage. Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Volksverhetzung.
Ausgerechnet in Berlin, dem Tollhaus unserer Republik, dort wo der Exekutive ganze Stadtviertel faktisch „entglitten“ sind und sich in weiten Teilen der Stadt eine Art von „Clan- Recht“ etabliert hat, werden Vergehen von biodeutschen Seniorinnen wie „Anneliese B.“, für die in früheren Zeiten ein erhobener Zeigefinger und eine Ermahnung ausreichend gewesen wäre, so gnadenlos abgestraft, dass einem fast die Spucke wegbleibt. Eine Frage der Prioritäten. Während man in der von R2. G regierten Bundeshauptstadt den Kriminellen am Görlitzer Park schon mal freie Hand bei der Ausübung ihrer „Geschäfte“ gewährt, greift man umso härter durch, wenn man es denn einmal mit den berühmten Maas´schen „Hassbotschaften“ zu tun bekommt. Da zeigt der Rechtsstaat dann urplötzlich seine „Krallen“. Natürlich bleibt ein sog.
Seiten ausgehend den Tod von Ungläubigen preist, die Auslöschung Israels anstrebt, oder sonstige unappetitliche Dinge fordert, zumeist ungeahndet. Eben alles eine Frage der Prioritäten. Oder der Gesinnung. Da spielt dann auch die Verhältnismäßigkeit bei der Demütigung einer alten Frau keine Rolle mehr – jetzt soll für alle deutlich sichtbar und ganz im Sinne Maos „erzogen“ werden.
Hier versteht man keinen Spaß mehr, in der Justizabteilung dieser traurigen Linksaußenregierung, der ansonsten so gar nichts gelingen mag, außer Fahrradwege zu bauen, Gendertoiletten zu errichten und das christliche Symbolkreuz des neu restaurierten Stadtschlosses zu verhindern. Dieses Beispiel einer „Aburteilung“ wie in einem Gesinnungsstaat aus anderer Zeit wird sicherlich rasch Schule machen, und könnte als Präzedenzfall auch von anderen Gerichten hinsichtlich der Strafzumessung aufgegriffen werden. Viele Grüne und linksgesinnte Mitbürger, von denen es auch außerhalb Berlins reichlich gibt, freuen sich sehr über solch ein Urteil und werden bestimmt auch in Zukunft mit Feuereifer dabei sein, wenn es gilt, die eigenen, andersdenkenden Landsleute zu verfolgen und anzuzeigen, um „geflüchtete Menschen“ zu schützen. Denn es ist sicher ein „gutes Gefühl“ auf der „richtigen Seite“ zu stehen. Zum Abschluss eignet sich hervorragend der Kommentar eines anonymisierten rbb- 2. Nutzers, der sinnbildlich für ein breites Bündnis von ähnlich denkenden Menschen in und um Berlin steht; Hier wurde eine Straftäterin zu Recht ihrer Strafe zugeführt, die für Volksverhetzung doch sehr niedrig ausgefallen ist. Es wird wohl §1. 30 Abs.
St. GB gewesen sein, sinngem. Verbreitung von Schriften volksverhetzenden Inhalts. Für die Verletzungen von Grundrechten Anderer sollte es m. E. n. keine Geldstrafen geben, sondern zwingend Haft. Und natürlich trägt die „arme“ Frau die volle Verantwortung für ihre Taten. Sie ist kein Opfer.

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